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BEIHILFEN für Herpes und West-Nil-Impfungen!!!
ds2026-01-12T07:33:04+01:00Seit dem 01.01.2026 gewährt die Tierseuchenkasse NRW eine Beihilfe -von 20.- Euro je Herpesimpfdosis / Pferd zweimal jährlich im Abstand von 6 Monaten -von 25.- Euro je West-Nil Impfdosis / Pferd einmal jährlich im Abstand von 12 Monaten Die Rechnung der jeweiligen Impfung muss an den Pferdehalte (bei Pensionsställen ist das der Stallbetreiber) adressiert sein.
News!!! 1.- Westnilfieber: Empfehlung Vet-Stiko. 2.- Achtung Hundebesitzer mit folgenden Pferdewurmkuren.
ds2025-08-11T22:09:13+02:001.- Empfehlung der Vet-Stiko: Impfung gegen Westnilfieber Impfschema: 2 Dosen im Abstand von 3-6 Wochen (abhängig von Handelsnamen, aktuell 3 Verschiedene), danach jährliche Wiederholung. 2.- Der Wurmkurwirkstoff Moxidectin -enthalten in den Pferdewurmkuren Equest und Equest Pramox- ist für Hunde hochtoxisch. Vermeiden Sie Umgebungsverunreinigungen bei der Verabreichung oder die Pferdekotaufnahme durch Hunde.
Umbau barrierefreier Zugang ist fertig!!!
ds2025-08-11T22:14:32+02:00"Wir freuen uns, unseren Kundinnen und Kunden jetzt mit einem barrierefreien Eingang für Rollstühle und Kinderwagen begrüßen zu dürfen. So ermöglichen wir allen einen unkomplizierten Zugang zu unseren Räumlichkeiten."
Anpassung der Gebührenordnung!!!
ds2022-10-22T08:37:42+02:00Anpassung der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) Informationen_Novelle_Tierhalterinnen
NEWS: NOTDIENSTBETREUUNG!!!
ds2022-05-24T11:10:24+02:00Liebe Pferdebesitzer, die in letzter Zeit zunehmende Unerreichbarkeit verschiedener Pferdepraxen im Notdienst führt zu einer Überforderung unsererseits. Es tut uns leid Ihnen mitteilen zu müssen, dass wir den 24 Stunden-/7 Tage- Notdienst nur noch für unser Klientel aufrecht erhalten können. Die Aufnahme von Neukunden ist im Notdienst nicht mehr möglich!!!
NEWS: Kremierung!!!
ds2022-06-09T20:27:38+02:00Liebe Pferdefreunde ! Wer sich mit dem Gedanken beschäftigt, sein Pferd nach dem Ableben verbrennen zu lassen (Kremierung), benötigt eine „Einzelfall-Genehmigung“ der zuständigen Behörde. Begründet wird dies mit Aspekten der „Tiergesundheit“ bzw. „Tierseuchenbekämpfung“. Zuständig sind die Veterinärämter, welche auch im Rahmen ihres Notdienstes an Wochenenden und Feiertagen die Bescheide ausstellen sollten. Bezüglich weiterer Informationen verweisen
PODCAST der Gesellschaft für Pferdemedizin
ds2022-03-30T11:38:17+02:00*Wichtige INFOS über Kolik, Geburt, Fohlen…unter link:http://www.gpm-vet.de/Podcast