Liebe Pferdefreunde !

Wer sich mit dem Gedanken beschäftigt, sein Pferd nach dem Ableben verbrennen zu lassen (Kremierung), benötigt eine Einzelfall-Genehmigungder zuständigen Behörde. Begründet wird dies mit Aspekten der Tiergesundheitbzw. Tierseuchenbekämpfung. Zuständig sind die Veterinärämter, welche auch im Rahmen ihres Notdienstes an Wochenenden und Feiertagen die Bescheide ausstellen sollten. Bezüglich weiterer Informationen verweisen wir auf folgenden Link des LANUV.           https://www.lanuv.nrw.de/fileadmin/lanuv/verbraucher/pdf/2019_06_13_V2__Merkblatt_zum_Abholen_und_Kremieren_von_Equiden.pdf