Die Ankaufsuntersuchung ist sowohl für Käufer und Verkäufer, als auch für den Tierarzt eine echte Herausforderung.
Ziel der Untersuchung ist es, die Gesundheit eines Pferdes festzustellen. Wann aber ist ein Pferd gesund? Welche Befunde sind im Bereich der physiologischen Norm oder wirken sich leistungsmindernd aus? Ist ein Pferd mit Röntgenklasse 3 bereits krank? Diese Fragen versuchen wir für Sie im Rahmen der Ankaufsuntersuchung zu beantworten.
Dabei dient uns zur Bewertung der Untersuchungsergebnisse nicht nur die gutachterlich geforderte Einschätzung der Befunde, sondern vor allem auch die langjährige Erfahrung mit eigenen Zucht- und Sportpferden. Grundsätzlich besteht eine Ankaufsuntersuchung aus den Untersuchungen, die zwischen Auftraggeber und Tierarzt vereinbart werden. Der Untersuchungsumfang wird vor der Untersuchung festgelegt.
Um für Nichtfachleute die Verwirrung nicht zu gross werden zu lassen, gibt es in den Leitlinien zur Ankaufsuntersuchng festgelegte Standards, die der Tierarzt empfehlen soll und über die er aufklären muss. Auch wir empfehlen diese Standards und halten uns bei unseren Untersuchungen an die offiziellen Protokolle der Gesellschaft für Pferdemedizin (GPM), die die Leitlinien entwickelt hat.
Eine Ankaufsuntersuchung gliedert sich in eine klinische und eine röntgenologische Untersuchung. Weitergehende Untersuchungen (Endoskopie, Ultraschall, zusätztliche Röntgenaufnahmen etc.) können von vornherein vereinbart oder im Bedarfsfall vom Tierarzt empfohlen werden. Die klinische Untersuchung umfasst die Untersuchungen von Allgemeinzustand, Haut, Nervensystem, Atmungssystem, Herz, Maulhöhle und Gebiss, äussere Geschlechtsorgane und Bewegungsapparat. Ausserdem werden Bewegungsapparat, Atmungssystem und Herzkreislaufsystem unter Belastung getestet. Im Rahmen dieser Untersuchung kann auch eine Medikationsprobe vereinbart werden. Der zur Röntgenuntersuchung empfohlene Standard beinhaltet die Röntgenaufnahmen der Vorderzehen nach Oxspring (sogenannte Hufrollenaufnahme), die vier Zehen von der Seite und je zwei Aufnahmen der Sprunggelenke. Häufig wird dieser Standard erweitert durch Aufnahmen der Knie und des Rückens, wobei die Aussagekraft der Rückenaufnahmen sehr umstritten ist und deshalb von vielen Verbänden bei den Untersuchungen für Hengstkörungen und Auktionen nicht mehr standardmässig durchgeführt wird.
Grundlage zur Beurteilung der angefertigten Aufnahmen ist der sogenannte Röntgenleitfaden. Dieser Leitfaden stuft Röntgenbefunde in Risikogruppen (Röntgenklassen 1-4) ein. Festgelegt wurde er durch die Röntgenkomission, deren Mitglieder die Befunde nach eigenen Erfahrungen eingeschätzt haben. Es liegen dieser Einschätzung also keine wissenschaftlichen Studien zugrunde, sondern sind empirische Schätzungen, auf die sich die Röntgenkomissionsmitglieder geeinigt haben. Tierärzte, die Ankaufsuntersuchungen durchführen, müssen sich aus haftungsrechtlichen Gründen an diese gutachterlichen Vorgaben halten, auch wenn sie als Praktiker, Pferdehalter oder Reiter andere, langjährige Erfahrungen haben. Im Zusammenhang mit jeder Ankaufsuntersuchung erklären wir dem Auftraggeber die Bedeutung der Röntgenklassen und versuchen ihm die damit verbundene Problematik zu erläutern. Manchmal können Befunde nur durch weitergehende Untersuchungen abgeklärt werden. Ist dies nötig, weisen wir sie im Rahmen der Untersuchung darauf hin. Die Entscheidung über weitergehende Untersuchungen ist dann vom Auftraggeber zu treffen.
Jeder, der eine Ankaufsuntersuchug durchführen lässt, sollte sich darüber klar sein, dass nur der Gesundheitszustand zum Untersuchungszeitpunkt beurteilt werden kann. Rückschlüsse auf die Gesundheitsentwicklung in der Zukunft, sowie auf Leistungsbereitschaft und Nutzungsdauer des Pferdes können nicht gezogen werden.