Influenza „Pferdegrippe“:
Voraussetzung für die Teilnahme an Turnieren und sonstigen Veranstaltungen. Intervalle nach der neuen LPO 2008:
- Abstand zwischen 1. und 2. Impfung: 28 – 70 Tage.
- Abstand zwischen 2. und 3. Impfung: 6 Monate +/- 21 Tage.
- Wiederholungsimpfung: im Abstand von bis zu 6 Monaten +/- 21 Tage.
- Nicht Turnierpferde können auf Wunsch des Besitzers alle 12 Monaten geimpft werden, da die meisten Influenzaimpfstoffe für ein Jahr zugelassen sind:
- Wiederholungsimpfung: alle 12 Monate.
Herpes. Schutz gegen Virusabort und Herpesvirusinfektionen (verpflichten für Turnieren und anderen Veranstaltungen):
Tetanus. Schutz gegen Wundstarrkrampf:
- Grundimmunisierung: 2 Injektionen notwendig, die im Abstand von 4-6 Wochen durchgeführt werden. Dritte Impfung 12-14 Monate nach zweiter Impfung.
- Wiederholungsimpfung: Eine Wiederholungsimpfung soll alle 2-3 Jahre erfolgen.
Pilz. Schutz gegen Equinenpilzinfektionen:
- 2 Impfungen im Abstand von 14 Tagen. Die zweimalige Impfung bietet einen neunmonatigen Schutz. Eine Verlängerung des Impfschutzes ist nur durch erneute zweimalige Impfung möglich
Tollwut:
- nur in Tollwutsbezirken erforderlich
- jährliche Impfung, lebenslang möglich
West-Nil-Virus:
- 1. Impfung: 5.-6. Lebensmonat
- 2. Impfung: 3-6 Wochen nach 1. impfung
- Auffrischung: jährlich