Influenza „Pferdegrippe“:

Voraussetzung für die Teilnahme an Turnieren und sonstigen Veranstaltungen. Intervalle nach der neuen LPO 2008:

  • Abstand zwischen 1. und 2. Impfung: 28 – 70 Tage.
  • Abstand zwischen 2. und 3. Impfung: 6 Monate +/- 21 Tage.
  • Wiederholungsimpfung: im Abstand von bis zu 6 Monaten +/- 21 Tage.
  • Nicht Turnierpferde können auf Wunsch des Besitzers alle 12 Monaten geimpft werden, da die meisten Influenzaimpfstoffe für ein Jahr zugelassen sind:
  • Wiederholungsimpfung: alle 12 Monate.

Herpes. Schutz gegen Virusabort und Herpesvirusinfektionen (verpflichten für Turnieren und anderen Veranstaltungen):

Tetanus. Schutz gegen Wundstarrkrampf:

  • Grundimmunisierung: 2 Injektionen notwendig, die im Abstand von 4-6 Wochen durchgeführt werden. Dritte Impfung 12-14 Monate nach zweiter Impfung.
  • Wiederholungsimpfung: Eine Wiederholungsimpfung soll alle 2-3 Jahre erfolgen.

 

Pilz. Schutz gegen Equinenpilzinfektionen:

  • 2 Impfungen im Abstand von 14 Tagen. Die zweimalige Impfung bietet einen neunmonatigen Schutz. Eine Verlängerung des Impfschutzes ist nur durch erneute zweimalige Impfung möglich

 

Tollwut:

  • nur in Tollwutsbezirken erforderlich
  • jährliche Impfung, lebenslang möglich

West-Nil-Virus:

  • 1. Impfung: 5.-6. Lebensmonat
  • 2. Impfung: 3-6 Wochen nach 1. impfung
  • Auffrischung: jährlich