Seit dem 01.01.2026 gewährt die Tierseuchenkasse NRW eine Beihilfe

-von 20.- Euro je Herpesimpfdosis / Pferd zweimal jährlich im Abstand von 6 Monaten

-von 25.- Euro je West-Nil Impfdosis / Pferd einmal jährlich im Abstand von 12 Monaten

Die Rechnung der jeweiligen Impfung muss an den Pferdehalte (bei Pensionsställen ist das der Stallbetreiber) adressiert sein.

Beihilfeanträge finden Sie auf dem Onlineportal der Tierseuchenkasse unter folgendem Link:

https://nw.agrodata.de/login

https://www.landwirtschaftskammer.de/landwirtschaft/tierseuchenkasse/leistungen/beihilfen/01-pferde.htm