Allgemeines2022-03-03T10:19:41+01:00

Corona (Covid-19)

Corona (Covid-19)
Liebe Kundinnen und Kunden,
die Tierärztliche Gemeinschaftspraxis steht der Versorgung Ihres Tieres für geplante Termine und Notfälle weiterhin zur Verfügung. Alle vereinbarten Termine finden statt und Sie können weiter Termine vereinbaren.
Vorgeschriebene Hygienemaßnahmen greifen z.B.:
-Bitte vermeiden Sie, soweit möglich, die persönliche Kontaktaufnahme zu Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Praxis. Halten Sie ausreichend Abstand. Das gilt besonders bei Untersuchungen Ihres Tieres.
-Bitte fassen Sie es nicht als unhöflich auf, wenn wir auf eine förmliche Begrüßung per Handschlag verzichten.

23.02.2022|

*Aktualisierung:

*Aktualisierung: Wir sind in der Mittagszeit zwischen 12-14 Uhr ausschließlich nur für dringende Notfälle zu erreichen. In diesem Fälle wählen Sie bitte die 1 und Sie werden direkt in das Büro durchgestellt. Vielen Dank, Ihr Praxisteam!!!

23.02.2022|

Zum Abschied für Ulrich Heege

„Die Dahingegangenen bleiben mit dem Wesentlichen, womit sie auf uns gewirkt haben, mit uns lebendig, solange wir selber leben.“ H. Hesse

1954 wurde im Sauerland ein Junge geboren, der mit vielen Talenten ausgestattet war und diese später bereitwillig für Mensch und Tier zum Guten einzusetzen wusste. Für die Eltern nicht immer entspannend, lief er lieber im Handstand durch die Wohnung, konzentrierte sich aufs Turnen und verliebte sich leidenschaftlich in Pferde. (mehr …)

08.02.2022|

Antiparasitika: Gefahr für Vögel!!!

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit weist auf einen Sachverhalt hin, der uns sehr betroffen macht. Antiparasitika zur äußerlichen Anwendung für Haustiere stellen wahrscheinlich eine Gefahr für Meisen und andere Wildvögel dar. Zum Nestbau benutzte Haare von behandelten Tieren wirken tödlich auf die Brut, da das Pestizid über die Haut in die Jungvögel gelangt. Entsorgen Sie bitte ausgebürstete Haare unbedingt im Hausmüll und nicht in die Natur.

31.01.2022|

Vorsicht vor Fälschungen von Tierarzneimitteln

Bisher waren Fälschungen im Bereich Tierarzneimittel – anders als bei Humanarzneimitteln – sehr selten. Jetzt kommt es nach Angaben des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) auch die Tierarzneitmitteln gelegentlich zu Meldungen über gefälschte Produkte auf dem Markt. Daher empfielt das BVL Tierhaltern, Tierarzneimittel nur direkt beim behandelnden Tierarzt, in der Apotheke oder über eine zertifizierte Onlineapotheke zu beziehen.
Auch für den Onlinekauf gilt: Tierarzneimittel, die in Deutschland verschreibungspflichtig sind, dürfen nur nach Vorlage eines vom Tierarzt ausgestellten Rezeptes über das Internet gekauft werden, egal in welchem Land die Internetseite betrieben wird!
Besteht bei Tierarzneimitteln, die im Internet gekauft wurden, der Verdacht, dass es sich um eine Fälschung handelt, sollten die entsprechende Firma oder die zuständige Landesbehörde informiert werden. Bei der Suche nach den richtigen Kontaktdaten kann das BVL weiterhelfen (317@bvl.bund.de).
Fälschungen können anders zusammengesetzt sein als das Originalprodukt, z.B. zu wenig oder keinen Wirkstoff enthalten und somit unwirksam sein. Misstrauisch sollte man werden, wenn die Verpackung und/oder das Arzneimittel anders aussehen als beim bekannten Original. So kann z.B. die Beschriftung nicht in deutscher Sprache sein, die Verpackung kann ungewöhnliche Aufkleber tragen oder das Produkt wird ohne Umverpackung veräußert. Bei verdächtig günstiger Ware oder dubiosen Internetadressen sollte man von einem Kauf lieber absehen.

(Quelle: Deutsches Tierärzteblatt)

01.06.2021|

West-Nil-Virus

Das WEST-NIL-VIRUS ist in Deutschland angekommen!
Nur eine Impfung kann Pferde vor dieser schwerwiegenden Krankheit schützen!

Liebe Pferdefreunde,
das West-Nil-Virus(WNV) ist eine anzeigepflichtige Tierseuche und im September 2018 erstmalig bei Pferden in Deutschland nachgewiesen worden. (mehr …)

22.07.2019|

Impfungen

Influenza „Pferdegrippe“:

Voraussetzung für die Teilnahme an Turnieren und sonstigen Veranstaltungen. Intervalle nach der neuen LPO 2008:

  • Abstand zwischen 1. und 2. Impfung: 28 – 70 Tage.
  • Abstand zwischen 2. und 3. Impfung: 6 Monate +/- 21 Tage.
  • Wiederholungsimpfung: im Abstand von bis zu 6 Monaten +/- 21 Tage.
  • Nicht Turnierpferde können auf Wunsch des Besitzers alle 12 Monaten geimpft werden, da die meisten Influenzaimpfstoffe für ein Jahr zugelassen sind:
  • Wiederholungsimpfung: alle 12 Monate.

(mehr …)

22.07.2019|
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